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| Von Klaus Heckenbach | |
| Donnerstag, 31. Mai 2007 | |
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Die Arbeit unserer WählerInnengemeinschaft kostet auch Geld und große Spenden erhalten wir nicht. Deshalb sind wir für jede Spende dankbar. Wir sind als nicht rechtsfähiger Verein ohne Parteicharakter auf Kommunalebene als gemeinnützig anerkannt und werden beim Finanzamt Wilhelmshaven unter der Listen-Nr. UWG 18 geführt. Deshalb können Zuwendungen an uns "im Sinne §34 g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen" von der Steuer abgesetzt werden. Insgesamt können pro Jahr Spenden an Parteien und Wählervereinigungen bis zu € 1650,- für Ledige und € 3300,- für Verheiratete in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, können Sie dies am besten durch eine Überweisung tun. Sie erhalten dann umgehend von uns eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung zugesandt. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt Ihre Adresse an ! Unsere Bankverbindung lautet LAW – linke alternative wilhelmshavenLandessparkasse zu Oldenburg Für Rückfragen steht Ihnen unser Kassenwart gerne zur Verfügung: E-Mail: kassenwart [at] lawwhv.de |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 7. April 2008 ) |

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